Die für Flugmodelle zugelassenen Kanäle findet man in folgender Tabelle. Der Unterschied zwischen A und B Band ist die Anzahl der Kanäle.

Zugelassene Kanäle in Deutschland

Frequenzband

Kanal Nr.

MHz

Frequenzband

Kanal Nr.

MHz

Frequenzband

Kanal Nr.

MHz

35MHz-Band

Band A
20 Kanäle

nur für Flugmodelle zugelassen

61

35,010

35MHz-Band

Band B
10 Kanäle

nur für Flugmodelle zugelassen

182

35,820

40MHz-Band

50-53 Flug/Auto/Schiff

Rest Auto/Schiff

50

40,665

62

35,020

183

35,830

51

40,675

63

35,030

184

35,840

52

40,685

64

35,040

185

35,850

53

40,695

65

35,050

186

35,860

54

40,715

66

35,060

187

35,870

55

40,725

67

35,070

188

35,880

56

40,735

68

35,080

189

35,890

57

40,765

69

35,090

190

35,900

58

40,775

70

35,100

191

35,910

59

40,785

71

35,110

81

40,815

72

35,120

82

40,825

73

35,130

83

40,835

74

35,140

84

40,865

75

35,150

85

40,875

76

35,160

86

40,885

77

35,170

87

40,915

78

35,180

88

40,925

79

35,190

89

40,935

80

35,200

90

40,965

91

40,975

92

40,985

Empfangsquarze: Die Empfängerquarze liegen um 455kHz (Zwischenfrequenz) darunter --> Ein Quarz mit dem Aufdruck 34.725 ist also ein Empfangsquarz des Kanals 78 (34.725 + 455 = 35.180 = Kanal 78)

/!\ Manche Frequenzen können das GPS stören, z.B. Kanal 61 im 35MHz Band, siehe: MKGPS kein Fix dank Kanal 61?!

Fliegen im Ausland

von Dieter Perkun DMFV Fachreferat FUNK

In Italien sowie in Frankreich ist die 35-MHz-Frequenz zum Betrieb von Flugmodellen nicht zugelassen. Besonders in Italien wird anders als in der Vergangenheit seit einiger Zeit bei Verstößen hart durchgegriffen. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Bußgeld verhängt und die Anlagen werden ersatzlos eingezogen.

Bei Fernsteuerungen aus dem 40-MHz- und 72-MHz-Frequenzband wird ebenso drastisch bei Verstößen vorgegangen, sofern diese Anlagen nicht die europäische Kennung tragen.

Der Grund für die letztere Vorgehensweise liegt in der EU-Richtlinie RTTE-RL 1999/5EG (radio equipment and Telecommunications Terminal Equipment and the recognition of their conformity - Richtlinien über Funkanlagen und Telekomunikationsendeinrichtungen und gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität), die seit dem 08. April 2000 in Kraft ist.

In Deutschland wird diese Richtlinie durch das FTEG (Funkanlagen und TelekommunikationsEndeinrichtungsGesetz), dass am 08.02.2001 in Kraft trat, in deutsches Recht umgesetzt. Ab 08. April 2001 muss jedes Gerät, das in Verkehr gebracht wird, die Anforderungen des FTEG und damit der RTTE-RL erfüllen.

Nach diesen Richtlinien müssen alle Funkanlagen eine europäische Kennung tragen, erkennbar am CE-Zeichen mit Ausrufezeichen. Über den Service der Hersteller können ältere Anlagen mit einem Aufkleber der europäischen Kennung nachgerüstet werden.

Für den Urlaub in Italien sowie allen anderen EU-Ländern sollten ausschließlich Fernsteueranlagen mit der europäischen Kennung versehen sein. Außerdem an dieser Stelle nochmals der Hinweis, dass in Italien und Frankreich der Betrieb von Anlagen im 35 MHz-Bereich nicht zulässig ist.

Zugelassene Kanäle in Österreich

Frequenzband

Kanal Nr.

MHz

Frequenzband

Kanal Nr.

MHz

Frequenzband

Kanal Nr.

MHz

27MHz-Band

für alle Modelle
(vorwiegend Fahrzeugmodelle)
zugelassen

4

26,995

35MHz-Band

nur für Flugmodelle zugelassen

260

35,000

40MHz-Band

für alle Modelle zugelassen

50

40,665

9

27,045

61

35,010

51

40,675

14

27,095

62

35,020

52

40,685

19

27,145

63

35,030

53

40,695

24

27,195

64

35,040

65

35,050

66

35,060

67

35,070

68

35,080

69

35,090

70

35,100

71

35,110

72

35,120

73

35,130

74

35,140

75

35,150

76

35,160

77

35,170

78

35,180

79

35,190

80

35,200

281

35,210

282

35,220

gemäss Bakom:

Zugelassene Kanäle in der Schweiz ab 1.1.2008

Frequenzband

Kanal Nr.

MHz

Frequenzband

Kanal Nr.

MHz

35MHz-Band

Band A + B
23 Kanäle

nur für Flugmodelle zugelassen

61

35,010

40MHz-Band

50-53 Flug/Auto/Schiff

gemeinsam genutzt mit Schweizer Militär

50

40,665

62

35,020

51

40,675

63

35,030

52

40,685

64

35,040

53

40,695

65

35,050

66

35,060

67

35,070

68

35,080

69

35,090

70

35,100

71

35,110

72

35,120

73

35,130

74

35,140

75

35,150

76

35,160

77

35,170

78

35,180

79

35,190

80

35,200

281

35,210

282

35,220

gemäss Bakom: Die 23 Kanäle im Bereich 35.000 MHz bis 35.220 MHz stehen künftig in der Schweiz exklusiv für Flugmodellfernsteuerungen zur Verfügung. Sie ersetzen die 18 Kanäle im 40 MHz Band. Die 18 Kanäle im Bereich 40.715 MHz - 40.985 MHz, welche vorher exklusiv für Flugfernsteuerungen zur Verfügung standen, können bis spätestens 31.12.2012 weiterhin genutzt werden. Diese Kanäle werden mit anderen Nutzern geteilt, damit kann eine störungsfreie Nutzung nicht mehr gewährleistet werden.

Nach dem 1.1.2013 dürfen keine Anlagen auf den 18 Kanälen im Frequenzbereich 40.715 MHz – 40.985 MHz mehr in Verkehr gebracht werden. Die 4 Kanäle im Bereich 40.665 - 40.695 MHz (ISM Band) für alle Arten von Fernsteuerungen sind von dieser Regelung nicht betroffen und werden weiterhin zur Verfügung stehen.